Vorschlagsliste der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 - 2028
Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Langenselbold am 22.05.2023 beschlossene Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen liegt gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
in der Zeit vom 26.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023
während der Öffnungszeiten der Verwaltung im Rathaus, Zimmer 29, Schlosspark 2, 63505 Langenselbold zu jedermanns Einsicht aus:
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche – gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist – schriftlich oder zu Protokoll beim Magistrat der Stadt Langenselbold, Schlosspark 2 63505 Langenselbold, Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Langenselbold, den 23.05.2023