Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15.05.2023 fällig waren:
Grundsteuer A + B | 2. Quartal 2023 |
Müllabfuhrgebühren | 2. Quartal 2023 |
Hundesteuer | 2. Quartal 2023 |
Gewerbesteuervorauszahlung | 2. Quartal 2023 |
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung dieser Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis
spätestens 04.06.2023
an die Stadtkasse Langenselbold zu zahlen.
Nach dem 04.06.2023 werden die fällig gewordenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangs-verfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundetem Betrag berechnet. Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese nach § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Bitte geben Sie bei Überweisungen stets Ihr Debitoren-Konto an.
Langenselbold, den 17. Mai 2023
Der Magistrat der Stadt Langenselbold
- Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde -