Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Langenselbold
Öffentliche Mahnung
Die Stadtkasse Langenselbold macht darauf aufmerksam, dass folgende Steuern und Abgaben am 15.02.2021 fällig waren:
Grundsteuer A + B | 1. Quartal 2021 | ||
Müllabfuhrgebühren | 1. Quartal 2021 | ||
Hundesteuer | 1. Quartal 2021 | ||
Gewerbesteuervorauszahlung | 1. Quartal 2021 |
Die Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung dieser Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis
spätestens 05.03.2021
an die Stadtkasse Langenselbold zu zahlen.
Nach dem 05.03.2021 werden die fällig gewordenen Beträge im Wege des Verwaltungszwangs-verfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und aufgrund § 240 Abgabenordnung (AO) Säumniszuschläge in Höhe von eins vom Hundert des auf volle 50,00 Euro nach unten abgerundeten Betrages berechnet. Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben. Wird jedoch wegen der gleichen Forderung eine persönliche Mahnung schriftlich wiederholt, ist diese nach § 1 der Vollstreckungskostenordnung zum Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz gebührenpflichtig.
Bitte geben Sie bei Überweisungen stets Ihr Debitoren-Konto an.
Langenselbold, den 16. Februar 2021
Der Magistrat der Stadt Langenselbold
- Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde -
Annett Hecktor
Kassenverwalterin